Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Lieferungen und Leistungen (AGB):

Der Firma G. Schulzen PGMBHSCHULZEN logo3

Stand September 2006

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde, sie werden durch schriftliche Auftragserteilung anerkannt.

Diese gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Unsere Angebote und von uns nicht bestätigte Auftragsschreiben sind stets unverbindlich. Nebenvereinbarungen, insbesondere mündliche Auskünfte, Abmachungen und Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern sind ohne unsere schriftliche Bestätigung unwirksam. Ergänzend gelten die Ö-Normen B2110,B2111,B2112 und sind Grundlage unserer Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Vertragsabschluß:

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt haben. Änderungen, Ergänzungen, Stornierung des Vertrages können nur schriftlich erfolgenund werden nur anerkannt, wenn die Arbeiten noch nicht begonnen wurden, spätestens jedoch 3 Werktage nach Vertragsabschluß.

3. Preis:

Die Preise gelten ab unserem Werk oder Lager, ausschließlich Verpackung und Fracht. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Preislisten wobei alle Preisangaben unverbindlich sind. Erst die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich, sofern die Positionen und Abmessungen unverändert bleiben.

4.Lieferzeiten:

Unsere Lieferzusagen werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögert sich die Lieferung durch einen auf unserer Seite eingetretenen Umstand, so hat der Besteller uns schriftlich eine Nachfrist zu setzen. Wird eine Nachfrist infolge eines uns anzulastenden Umstandes nicht eingehalten, kann der Besteller binnen 8 Tagen schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Auch die Auftragsbestätigung erfolgt vorbehaltlich einer bestehenden Liefermöglichkeit; Angaben über Lieferzeiten sind unverbindlich, weil letztere unserer Einflussnahme weitgehend entzogen sind.

Schadenersatzansprüche, Pönale und andere Verzugsfolgen aus verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Überdies sind wir auch insoweit von der Einhaltung einer Lieferverpflichtung ohne Gegenansprüche befreit, als die zuliefernde Industrie Befreiungsgründe nach ihren Verkaufsbedingungen gegen uns geltend machen kann.

5. Beschaffenheit

Unsere Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität, wobei die von unseren jeweiligen Lieferanten beanspruchten Maß- und Fehlertoleranzen auch von uns in Anspruch genommen werden. Farbabweichungen, Maßtoleranzen +/-1mm und auch Planitätsabweichungen bei ESG bis 3mm/je lfm. stellen keine Mängel dar.

6. Mängelrüge:

Der Kunde ist verpflichtet mit Sorgfalt jede Ware sofort zu überprüfen und etwaige Mängel sofort, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der Ware unter genauer Angabe von Gründen schriftlich geltend zu machen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden wird hierdurch nicht aufgehoben.

7. Risiko:

Mit Übergabe der Ware gilt die Lieferung als erbracht und das Risiko der Beschädigung oder Bruch der Ware trägt der Käufer. Versicherungen gegen Bruch und Transportrisiken werden nur auf besonderen Wunsch gegen Berechnung der Kosten übernommen. Alle Rücksendungen, auch die aufgrund von Beanstandungen, erfolgen zu Lasten und auf Gefahr des Kunden.

8. Haftung :

Bei vom Kunden beigestellten Materialien, insbesondere Glas wird kein Ersatz bei der Be- oder Verarbeitung geleistet, falls diese beschädigt werden und oder zu Bruch gehen.

Auch kann es bei Reparaturen an Fenstern oder Türen zu Beschädigungen der angrenzenden Oberfläche (Farbe, Lack,Glasleisten u.dgl.) kommen, dies stellt ebenfalls keinen wie immer gearteten Anspruch auf Ersatz dar.

9. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte und fakturierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen unser Eigentum, einschließlich Zinsen und Spesen. Der Besteller verpflichtet sich, die gelieferte Ware bis zum Übergang des Eigentums pfleglich zu behandeln.

Insbesondere dürfen die vom Eigentumsvorbehalt betroffenen Waren weder Dritten übereignet, verpfändet noch zum Gebrauch überlassen werden. Zu erwartende oder bereits vollzogene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind, soweit sie unser Eigentumsvorbehalt berühren, uns unverzüglich mittels eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Die Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Eigentumsansprüchen an den gelieferten Waren sind vom Besteller zu tragen.

Im Falle der Weiterveräußerung der gelieferten Ware sind Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns im voraus abzutreten. Der Käufer hat auf unser Verlangen seinen Abnehmern von der Abtretung Mitteilung zu machen und diese aufzufordern, nur noch direkt an uns Zahlungen zu leisten.

10. Nebenleistungen:

Soweit wir bei der Erstellung von Plänen, Vorschlägen, Skizzen oder Teilen davon, die nicht unmittelbar zur Ausführung des uns erteilten Auftrages behilflich sind, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die Pläne und Skizzen sind und bleiben unser geistiges Eigentum und müssen, sobald die Arbeiten nicht durch uns ausgeführt werden, ausnahmslos bezahlt werden. Wir behalten uns das Recht vor, Kostenvoranschläge nach unserem Ermessen nur kostenpflichtig zu erstellen. Die Kosten werden je nach Aufwand zwischen 5 und 10% der Kostenvoranschlagsumme inkl. MWST berechnet, die jedoch bei einer Auftragserteilung zurück erstattet werden.

11. Zahlungsbedingungen:

Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten, spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum netto. Noch nicht abgeschlossene Reklamationsvorgänge sind kein Grund für einen Zahlungsaufschub. Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat bzw. 12% p. A. berechnen. Ebenfalls sind alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Mahngebühr wird je nach Mahnstufe in der Höhe von €5.-, €10.- oder €15.- inkl. Mwst in Rechnung gestellt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Als Erfüllungsort wird Eupen vereinbart. Für allfällige aus dem vorliegenden Vertrag resultierende Rechtsstreitigkeiten gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Eupen als vereinbart.

13. Datenschutz:

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir seine persönlichen Daten EDV-mäßig erfassen und nur für unsere betriebseigenen Zwecke nützen.

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